§ 1 Allgemeines
- Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotoreportagen und der Kreativ Produktion. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
- Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche wie Retusche oder Sonstiges des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
- Während des Fotoshootings/Hochzeit ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Der Auftraggeber ist angehalten, entsprechend hierauf hinzuweisen.
- Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
- Vivian Hampp wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Einzelne Bilder können nach Absprache zusätzlich bereitgestellt werden.
- Ich gebe keine Original Bilddateien bzw. RAW Formate raus. Ich speichere die Original Daten (RAW+jpg.) Daten für 3 Jahre. Die jpg.-Daten sind 8 Jahre auf Servern oder Festplatten bei mir gespeichert.
- Kann die Hochzeit auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Sofern die Hochzeit auf Grund höherer Gewalt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Auftragnehmer realisierbar ist.
- Ist es dem Fotografen auf Grund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 4 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall jedoch, einen Ersatzfotografen zu stellen.
§ 2 Urheberrecht, Nutzungsrecht, Eigenwerbung, Buyouts
- Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Vivian Hampp | Photo & Creative Creation darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Print Medien, Online Medien, Social Media). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung/Einverständniserklärung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für Vivian Hampp | Photo & Creative Creation die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Fotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme. Bilder von Kinder sind hierbei selbstverständlich ausgeschlossen.
- zweckgebundenes Nutzungsrecht - Bei zweckgebundener Nutzung der Bilder sind die Nutzungsrechte (Buyouts) – zeitlich und räumlich unbegrenzt – im Paketreis inklusive. Beispiele: Die Businessportraits für die Nutzung im Jahresbericht. Die Fotos für die Verwendung auf der Website. Die Fotos für den Einsatz in Social Media. Die Eventfotos in einer Onlinegalerie. Die Personal Branding Fotos für Blog-Beiträge und Social Media. ! Ist nichts gesondertes vereinbart gilt folgendes: Der Urheber muss unabhängig vom Nutzungsrecht namentlich genannt werden. Dies geschieht auf der Webseite über das Impressum. In Social Media über div. Verlinkungen. Impressum Website: Vivian Hampp | Photo & Creative Creation | www.vivianhampp.com
Instagram: Markierung @vivian.hampp auf dem Bild und in Text Foto: @vivian.hampp
- Eine erweitertes Nutzungsrecht für die Bilder (bspw. bei kommerzieller Nutzung für Wedding Magazine, Printmagazine, Online Newsletter, Online Magazine, Sonstiges) wird gesondert in einem Vertrag aufgeführt und abgerechnet. Diese nicht nicht inkludiert bei Abgabe der Fotos!
- Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung, Filter u.a.) wird ausdrücklich untersagt. Ins besondere in den Social Media Kanälen ist eine Verwendung von weiteren, zusätzlichen Filtern untersagt.
§ 3 Honorare & Investition
- Die Anzahlung der Dienstleistung oder Fotoproduktion wird individuell bestimmt und ist mit Erhalt einer Rechnung zu begleichen . Die Anzahlung muss bis spätestens 7 Tage vor dem Foto-Produktionstag eingegangen sein. Andernfalls wird der Shooting Tag / Fotoproduktion von Vivian Hampp nicht wahrgenommen.
- Aufwändige Bildretuschen und Sonstige Fine Nachbearbeitungen sind nicht im Shooting Preis mit inbegriffen und sind mit dem aktuellen Stundensatz zu vergüten.
- Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
- Wird ein zusätzliches Nutzungsrecht für die Bilder in Anspruch genommen und vergütet wird dies gesondert in einem Vertrag aufgeführt und abgerechnet.
- Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung, Filter u.a.) wird ausdrücklich untersagt. Ins besondere in den Social Media Kanälen ist eine Verwendung von weiteren, zusätzlichen Filtern untersagt.
§ 4 Kommunikation
- Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation ausschließlich per E-Mail erfolgt. In dringenden Angelegenheiten per Telefon. Abgestimmte Telefonate sind hierbei ausgenommen.
- Die Bürozeiten sind Montags bis Freitag von 09:00 - 18:00 Uhr.
- Ich antwortet in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden auf E-Mails, ausgenommen Wochenenden und regulären Feiertagen.
- Bei Nachrichten über Whatsapp oder andere Messenger Tools wie Instagram oder Facebook behalte ich mir das Recht vor nicht zu antworten.
§ 5 Post Production, Dauer der Bearbeitung, Bild Abgabe
- Die Dauer der Bearbeitung sowie der finalen Abgabe kann je nach Jahreszeit/Saison variieren und wird individuell im Dienstleister Shooting-Vertrag festgelegt.
- Einzelne Bilder können bei genügend Kapazität vor Abgabe der finalen Online Galerie von Vivian zur Verfügung gestellt werden.
- Bei Bedarf können Abgabe Termine für die Komplette Galerie in Kombination mit anderen Dienstleistern, Veröffentlichungen, Messe etc. vereinbart werden. Ansonsten gilt die normale Bearbeitungszeit von mindestens 4 Wochen.